Privatkredit – Wie funktionert das in der Schweiz?

Ein Privatkredit – in der Schweiz auch bekannt als Kleinkredit oder Sofortkredit – ist ein Kredit bei dem der Darlehensgeber nicht gewerblich (also als Kreditinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes) sondern als Privatperson handelt.

Abgrenzung „gewerblich“ / „privat“

Gemäs Konsumkreditgesetz gilt, dass Kreditinstitute Unternehmen sind, die Bankgeschäfte gewerbsmässig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Kreditvertrag ist in den §§ 488 ff BGB geregelt. Grundsätzlich bestehen für Privatkredite und Kleinkredite die gleichen Vorschriften wie für Kredite von Banken.

Jedoch fallen für den Kreditnehmer eine Reihe von Schutzrechten weg:

  • Formvorschriften für Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491 und 492 BGB)
  • Kündigungsschutzregeln (§ 498 BGB: Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen)

Risiken von Privatdarlehensverträgen

Formfreiheit von Darlehensverträgen

Privatdarlehen können formlos geschlossen werden. Diese Möglichkeit führt naturgemäß zu Beweisproblemen im Falle von Rückforderungen. Aus Sicherheitsgründen sollten Privatkreditverträge daher immer schriftlich geschlossen werden. Allerdings sind heutezutage auch Online-Kreditvergleiche mit digitalen Unterschriften möglich.

Negative Risikoselektion

Vielfach entsteht der Wunsch nach Privatkrediten bzw. Sofortkrediten aus der Kreditablehnung durch Banken. Die Bank prüft das Kreditrisiko und entscheidet, dieses Risiko nicht tragen zu wollen. Einen derartigen Kredit als Privatperson herauszulegen bedeutet, ein deutlich erhöhtes Kreditrisiko zu tragen.

Sicherheiten

Alle banküblichen Sicherheiten können auch durch Privatpersonen vereinbart werden. Ein Risiko ergibt sich hier aus der Notwendigkeit, Sicherheitenverträge juristisch korrekt zu formulieren und die Einhaltung zu überwachen.

Steuerliche Behandlung des Privatkredits

Eine weitere Motivation für Kredite wie Kleinkredite und Privatkredite ist die Möglichkeit der Steuergestaltung. Insbesondere die Finanzierung von vermieteten Immobilien oder Geschäftsbeteiligungen wird oftmals durch Privatkredite anstelle von Eigenkapital vorgenommen.

Steuerlich ist in der Schweiz ein Privatkredit einem Bankkredit gleichgestellt, sofern die Bedingungen (Zinssatz, Sicherheiten etc.) und auch die tatsächliche Durchführung einem Fremdvergleich statthalten.

Steuerschädlich ist in jedem Fall, den Kredit (auch wenn es sich nur um einen Kleinkredit handelt) „nur auf dem Papier“ zu schliessen.

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